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Eine gute Gesundheitsversorgung geht nur mit guten Arbeitsbedingungen, ausreichend Zeit und Personal. Die Corona-Krise hat die Probleme des Personalmangels in den Krankenhäusern sichtbarer gemacht als je zuvor. Darum fordern wir einen Tarifvertrag Entlastung am Uniklinikum Gießen Marburg mit verbindlichen Vorgaben zur Personalbesetzung, einem Belastungsausgleich bei Untersetzung und Beschäftigungssicherung für alle UKGM Beschäftigten.

Für die Forderung haben die Kolleg:innen dem Arbeitgeber und der Landesregierung ein 100-Tage-Ultimatumgesetzt: 4163 Beschäftigte haben unterschrieben, dass sie ernst machen und in einen machtvollen Streik für ihre Forderungen treten wollen, falls sich bis zum 24. März nichts Substanzielles bewegt.

Worum gehts?

Die Corona-Pandemie hat allen vor Augen geführt, wie wichtig eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung ist. Zugleich hat sie die Probleme offengelegt: Es fehlt nicht in erster Linie an Betten oder Geräten, sondern an qualifiziertem, ausgeruhtem Personal. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht. Beschäftigte, die für die Gesundheit anderer sorgen, werden selbst krank oder verlassen ihre Berufe. Die Krankenhausbewegung Gießen Marburg hat sich zum Ziel gesetzt, das zu ändern – im Interesse der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten sowie der Gesellschaft als Ganzes.

Darum fordern wir mit unsere Gewerkschaft ver.di für das Uniklinikum Gießen Marburg einen Tarifvertrag zur Entlastung des Personals

Für die Forderung haben die Kolleg:innen dem Arbeitgeber und der Landesregierung ein 100-Tage-Ultimatum gesetzt: 4163 Beschäftigte haben unterschrieben, dass sie ernst machen und in einen machtvollen Streik für ihre Forderungen treten wollen, falls sich bis zum 24. März nichts Substanzielles bewegt. Das sind 70,6 Prozent aller Beschäftigten, die von den geforderten Tarifverträgen profitieren würden.

Tarifvertrag Entlastung: Verbindliche Personalbesetzung

Inzwischen haben Beschäftigte in 23 Kliniken bundesweit Tarifverträge Entlastung durchgesetzt, indem sie dafür aktiv wurden und sich bei ver.di zusammengeschlossen haben.

Verbindliche Personalbesetzungen für alle Bereiche

Für jeden Bereich/jede Station stellten Teams ihre schichtgenaue Forderung zur Personalbesetzung auf. Diese wurden mit der Klinikleitung verhandelt und im Tarifvertrag festgeschrieben. Je stärker sich ein Team zusammenschließt und beteiligt, desto besser das Ergebnis.

Belastungsausgleich bei Unterbesetzung

Eine Unterschreitung der verhandelten Besetzung wird automatisch im Dienstprogramm erfasst. Alle, die in Unterbesetzung gearbeitet haben, erhalten einen Belastungsausgleich in Freizeit oder Geld.

Druck auf Klinikleitung steigt: Mehr Personal oder Betten/OP-Säle sperren

Durch den Belastungsausgleich steigt der Druck auf die Klinikleitung zusätzliches Personal einzustellen oder sogar Betten bzw. OP-Säle zu sperren, wenn nicht genug Personal da ist.

Tarifvertrag für Beschäftigungssicherung

Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Personal im Krankenhaus. Drohungen mit Arbeitsplatzabbau oder der Ausgliederung von Arbeitsbereichen haben im Gesundheitswesen nichts verloren. Deshalb fordern wir einen Tarifvertrag Beschäftigungssicherung, d.h. Sicherheit vor Ausgliederung und Kündigung sowie eine verpflichtende Übernahme der Auszubildenden.

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Fragen und Antworten

Was will die Krankenhausbewegung Gießen und Marburg?

Die Corona-Pandemie hat allen vor Augen geführt, wie wichtig eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung ist. Zugleich hat sie die Probleme offengelegt: Es fehlt nicht in erster Linie an Betten oder Geräten, sondern an qualifiziertem, ausgeruhtem Personal. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht. Beschäftigte, die für die Gesundheit anderer sorgen, werden selbst krank oder verlassen ihre Berufe. Die Krankenhausbewegung Gießen und Marburg hat sich zum Ziel gesetzt, das zu ändern – im Interesse der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten sowie der Gesellschaft als Ganzes.

Zum einen fordern wir mit unserer Gewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag zur Entlastung des Personals. Zum anderen wollen wir einen Tarifvertrag Beschäftigungssicherung, d.h. Sicherheit vor Ausgliederung und Kündigung sowie eine verpflichtende Übernahme der Auszubildenden. Drohungen mit Arbeitsplatzabbau oder der Ausgliederung von Arbeitsbereichen haben im Gesundheitswesen nichts verloren.

Was geht mich die Überlastung der Krankenhausbeschäftigten an?

Personelle Unterbesetzung in der Krankenversorgung kann gravierende, sogar lebensgefährliche Folgen haben. Der Zusammenhang von unzureichender Personalausstattung und Behandlungsergebnis ist vielfach wissenschaftlich belegt. Das betrifft alle Bereiche und Beschäftigtengruppen. Wenn Notaufnahmen nicht gut genug besetzt sind, muss der Rettungswagen zur nächsten Klinik fahren, es gehen womöglich entscheidende Minuten verloren. Wenn Patient:innen auf Intensivstationen oder im Aufwachraum nicht engmaschig beobachtet werden können, ist das gefährlich. Wenn das Labor notwendige Analysen nicht schnell genug liefert, kann das den Behandlungserfolg gefährden. Auch wenn Beschäftigte aufgrund des Zeitmangels Hygienemaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchführen können, stehen Menschenleben auf dem Spiel.

Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl behandlungsassoziierter Infektionen auf 400.000 bis 600.000 im Jahr – die dadurch verursachten Todesfälle auf 15.000. Jeder Dritte davon wäre durch eine bessere Hygiene vermeidbar. So gibt es jede Menge weiterer Beispiele, die zeigen: Wir alle sind (potenziell) darauf angewiesen, dass in den Kliniken genug Personal zur Verfügung steht.

Klinikmanager sagen, Personalvorgaben hätten keine Wirkung, weil das nötige Personal nicht gewonnen werden kann. Stimmt das?

Die positiven Auswirkungen von verbindlichen und bedarfsorientierten Personalvorgaben sind durch mehrere Studien belegt. Zuletzt haben Wissenschaftler*innen für 27 öffentliche Krankenhäuser im australischen Bundesstaat Queensland, in denen 2016 Personalvorgaben eingeführt wurden, im Vergleich zu anderen Krankenhäusern ohne Personalbemessung deutlich positive Effekte festgestellt – nicht nur bei Sterblichkeit, Wiederaufnahmen und Liegezeiten, sondern sogar bei den Kosten.

Die Behauptung, auf dem Arbeitsmarkt stünden nicht genug Fachkräfte zur Verfügung, ist eine selbsterfüllende Prophezeiung: Personalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen führen dazu, dass hunderttausende Beschäftigte ihrem Beruf den Rücken kehren oder ihre Arbeitszeit reduzieren – schlicht weil sie nicht mehr können. Eine aktuelle Studie der Arbeitnehmerkammer Bremen rechnet vor, dass deutschlandweit zwischen 92.000 und 172.000 zusätzliche Pflegestellen allein dadurch besetzt werden könnten, dass Teilzeitkräfte wegen besserer Arbeitsbedingungen ihre Arbeitszeiten wieder aufstocken.

Sind Personalvorgaben im Krankenhaus nicht Aufgabe des Gesetzgebers? Warum macht ver.di die Überlastung zum Gegenstand von Tarifauseinandersetzungen?

Die Beschäftigten machen seit Jahren mit Petitionen und Protestaktionen auf die Missstände im Gesundheitswesen aufmerksam. Sie fordern gesetzliche Personalvorgaben, die sich ausschließlich am realen Versorgungsbedarf der Patient:innen orientieren und gute Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Aus Sicht von ver.di steht der Gesetzgeber in der Verantwortung, eine gute Krankenversorgung für seine Bürger zu garantieren. Doch die Bundesregierung hat lediglich für einige wenige Krankenhausbereiche Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt, die nicht dazu geeignet sind, die Erwartungen der Beschäftigen, wie auch der Patient:innen zu erfüllen. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat hat ver.di im Januar 2020 eine neue Pflegepersonalregelung, die PPR 2.0, vorgelegt – ein kurzfristig einsetzbares Instrument für eine bedarfsorientierte Personalbemessung in der stationären Krankenhauspflege.

Nun scheint auch das große Ziel nah: Zum 1. Januar 2023 wird die PPR 2.0 in ausgewählten Kliniken PPR 2.0 erprobt. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann für alle Kliniken gelten. Allerdings: Laut Kabinettsentschluss von Mitte September 2022 kann Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die PPR 2.0 per Rechtsverordnung „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen“ einführen. Damit steht das Projekt – zumal mit all den geweckten Erwartungen bezüglich der finanziellen Besserstellung der Krankenhauspflege – unter dem Vorbehalt des Finanzministers, aktuell ist das Christian Lindner (FDP). Aufhorchen lässt auch das Wort „kann“. Lauterbach kann also die Rechtsverordnung zu PPR 2.0 erlassen, muss es aber nicht. Die Zukunft der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus ist durch diese zwei Änderungen zum ursprünglichen Entwurf der Verordnung deutlich unklarer geworden.

Eine gesetzliche Pflegepersonalregelung ist dringend notwendig, deckt aber gleichzeitig nicht alle Bereiche im Krankenhaus ab. Nötig wäre aber eine Personalbemessung für alle Bereiche im Krankenhaus sowie ein automatisierter Belastungsausgleich für Beschäftigte, sollte es dennoch zu Unterbesetzung kommen.

Müssen die Leistungen reduziert werden, wenn die tariflichen Personalbesetzungen nicht eingehalten werden können?

Mit besseren Arbeitsbedingungen können Arbeitskräfte gewonnen und gehalten werden. Tarifverträge zur Entlastung sind bei der Werbung um Gesundheitsfachkräfte auf dem Arbeitsmarkt ein hervorragendes Argument. Krankenhäuser, die solche Tarifverträge abgeschlossen haben, setzen die Regelungen auch ganz offensiv ein, wenn es darum geht, neue Beschäftigte zu gewinnen – auch jene, die sich zuvor mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben. Dennoch werden in manchen Bereichen nicht sofort alle nötigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Dort müssen Beschäftigte zunächst weiterhin in unterbesetzten Schichten arbeiten. Dafür erhalten sie dann aber zumindest einen Belastungsausgleich in Form zusätzlicher freier Tage – so, wie es zum Beispiel an den Unikliniken in Schleswig-Holstein, Berlin, Mainz, Jena, Augsburg und Nordrhein-Westfalen bereits der Fall ist. Mittelfristig wird dadurch der Druck erhöht, die Personalnot zu überwinden. Das ist nicht nur für die Beschäftigten wichtig. Wenn im Krankenhaus zu wenig Personal zur Verfügung steht, schadet das auch und vor allem den Patientinnen und Patienten.

Wie kann der Tarifvertrag Entlastung finanziert werden?

Ein Großteil der notwendigen Neueinstellungen würde die „Pflege am Bett“ verbessern. Die Personalkosten für die Pflege am Bett werden, seit sie von der Bundesregierung aus den Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) herausgenommen wurden, vollständig refinanziert. Richtig ist: In anderen Arbeitsbereichen wie zum Beispiel dem OP, den Notaufnahmen oder den Servicebereichen könnten die Kosten der Kliniken steigen. Sollten also die Mittel der Krankenkassen nicht ausreichen, um zusätzliche Personalkosten zu decken, steht aus unserer Sicht das Land Hessen sowie der private Krankenhauskonzern in der Pflicht die nötigen Mittel aufzubringen. Es ist Aufgabe der Politik und des Klinikbetreibers für gute Arbeitsbedingungen und eine gute Gesundheitsversorgung Sorge zu tragen.

Ob eine gute Personalausstattung der Krankenhäuser – gesamtgesellschaftlich betrachtet – letztlich überhaupt zusätzliches Geld kostet, ist nicht einmal gesagt. Die genannte Studie zu den Auswirkungen der Personalbemessung in Kliniken des australischen Bundesstaat Queensland dokumentiert sogar einen Einspareffekt: Zwar kosten die dort zusätzlich eingestellten Pflegekräfte 33 Millionen Australische Dollar. Zugleich werden aber insgesamt 67,6 Millionen Dollar durch verkürzte Liegezeiten und weniger Wiederaufnahmen eingespart. Für den börsennotierten Konzern Rhön ist es ebenfalls möglich zusätzliche Personalkosten zu finanzieren. 2021 lag der Gewinn bei über 30 Millionen Euro.

Ist ein Streik im Krankenhaus erlaubt? Werden Patientinnen und Patienten bei einem Streik nicht gefährdet?

Das gesetzlich verbriefte Grundrecht auf Streik gilt für alle Beschäftigten – auch in den Krankenhäusern und ihren Tochterunternehmen. Und: Nicht der Streik gefährdet die Patient:innen, sondern der Normalzustand. Die Gewerkschaft ver.di hat schon oft gezeigt, dass sie Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen besonders verantwortungsvoll führt. Wir bieten stets den Abschluss einer Notdienstvereinbarung an, die sowohl das Streikrecht garantiert als auch eine Gefährdung von Patientinnen und Patienten ausschließt.

Seit Jahren finden im UKGM regelmäßig Streiks statt. Entsprechend der Notdienstvereinbarung wird dem Arbeitgeber mit längerem zeitlichem Vorlauf konkret angekündigt, welche Bereiche wie stark bestreikt werden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit und die Verantwortung, die Auslastung entsprechend zu reduzieren. Das beinhaltet auch die vorübergehende Schließung von Betten und Stationen, wobei selbstverständlich die Notversorgung von Patient:innen zu keinem Zeitpunkt gefährdet wird.

Haben das Land Hessen und das UKGM nicht längst Ausgliederungen und Kündigungen ausgeschlossen?

Drohungen mit Ausgliederung von Betriebsteilen und dem Abbau von Arbeitsplätzen sind leider in vielen Betrieben alltäglich. Schon heute sind die Beschäftigten des UKGM an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit und längst funktioniert das Uniklinikum nicht mehr so wie es funktionieren sollte. Behandlungen werden verschoben, die Qualität von Krankenversorgung wie von Forschung und Lehre leidet. In dieser Lage über Arbeitsplatzabbau und Ausgliederungen nachzudenken ist skandalös. Für die Gewerkschaft ist eine dauerhafte Arbeitsplatzsicherheit und ein Schutz der Arbeitsplätze im UKGM eine grundlegende Forderung. In den Verhandlungen zwischen Land und UKGM sind diese Themen aktuell Verhandlungsgegenstand. Da aber bis heute noch kein Vertrag zustande kam und es noch keine Sicherheit für die Kolleg:innen gibt, bleibt unsere Forderung aktuell. Zudem ist nicht klar, ob der Ausschluss von Ausgliederungen und Kündigungen auch die Beschäftigten der UKGM Service GmbH betrifft. Für uns steht es außer Frage, dass Kolleg:innen im Transportdienst oder in der Security den gleichen Schutz verdienen wie alle anderen im UKGM. Denn: Krankenhaus ist Teamarbeit.

Das UKGM ist das einzige privatisierte Uniklinikum. Wie steht ihr dazu?

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di ist Gesundheitsvorsorge Teil sozialer Infrastruktur. Profitstreben ist hier fehl am Platze.

Deshalb hat sich ver.di seit den ersten Diskussionen um eine mögliche Privatisierung der Uniklinika in Gießen und Marburg klar gegen einen Verkauf an einen privaten Konzern gestellt. An dieser Positionierung hat sich nichts geändert. ver.di befürwortet alle Initiativen für eine Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum. Eine Petition mit über 18.200 Unterschriften – initiiert von aktiven Gewerkschafter:innen – hat den großen Rückhalt für diese Forderung in Mittelhessen gezeigt. Ein Rechtsgutachten hat unterstrichen, dass es für das Land Hessen möglich wäre das UKGM zum Land zurückzuholen »Gesundheit ist kein Wirtschaftsgut« – ver.di (verdi.de) Unabhängig von der Frage der Trägerschaft gilt es für die Beschäftigten aber gute Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

Wir für euch – ihr für uns: Gemeinsam für unser Klinikum

Fotoaktion und Demonstration 

Wir sind fest entschlossen eine bessere Gesundheitsversorgung am UKGM zu erreichen und dafür brauchen wir eure volle Unterstützung! 

Zeige mit deinem Foto, dass du unsere Forderungen nach Entlastung unterstützt und dich gemeinsam mit uns für eine bessere Gesundheitsversorgung am UKGM stark machst.  Am 31. März wollen wir mit euch auf die Straße gehen und gemeinsam zeigen: Die ganze Region steht zusammen für ihr Klinikum – Menschen vor Profite! 

Sende uns jetzt dein Foto und unterstütze unsere Demo am 31. März 

    Veranstaltungen

    31. Mär

    Uhr

    Demonstration: Wir für euch, ihr für uns! Gemeinsam für unser Klinikum

    Presse

    Pressemitteilungen

    Universitätsklinikum Gießen Marburg: Erste Warnstreiks für Entlastung – Großer Krankenhausratschlag in Gießen

    Frankfurt, 2. März 2023.

    ver.di ruft die Beschäftigten des Uniklinikums Gießen-Marburg am 6. Und 7. März 2023 zu Warnstreiks auf. Dabei geht es um die Durchsetzung ihrer Forderung nach einem Tarifvertrag Entlastung und Beschäftigungssicherung. Die streikenden Gesundheitsbeschäftigten beraten an beiden Tagen auf dem Krankenhausratschlag in der Kongresshalle Gießen über ihre Forderung nach einem Tarifvertrag Entlastung. Außerdem beraten sie das weitere Vorgehen nach dem Ablaufen des 100-Tage-Ultimatums am 24. März.

    Im Dezember 2022 hatten 4.163 UKGM-Beschäftigte ein 100-Tage-Ultimatum an ihren Arbeitgeber gestartet und mit ihrer Unterschrift erklärt, dass sie bereit sind, für ihre Forderungen nach guter Personalbesetzung und Beschäftigungssicherung, als letztes Mittel der Wahl in den Streik zu treten, falls es nach Ablauf des Ultimatums keine Verbesserungen gibt.

    „Mit der Einigung für den Zukunftsvertrag gibt es keine Ausreden mehr. Das Geld für Entlastung ist da. Jetzt muss es den UKGM-Beschäftigten und der Patient*innenversorgung zu Gute kommen“, erklärt Fabian Dzewas-Rehm, ver.di-Gewerkschaftssekretär. „Vor der nächsten Verhandlung am 9. März wollen wir Druck machen und den politisch Verantwortlichen und dem Arbeitgeber klarmachen: Die Krankenhausbeschäftigten brauchen jetzt Entlastung.“

    Zu einem Pressegespräch mit streikenden Gesundheitsbeschäftigten des UKGM und ver.di laden wir Sie herzlich ein. Das Pressegespräch findet im Rahmen der Streikkundgebung in der Kongresshalle Gießen mit über 500 Streikenden statt, und zwar

    am: Dienstag, den 7. März, 2023

    Uhrzeit: 10:00 Uhr – 11:00 Uhr

    Ort: Kerkrade-Zimmer, Kongresshalle Gießen.

    Das Pressegespräch wird auch per Zoom- Livestream übertragen. Über diesen Link können sie teilnehmen: https://us06web.zoom.us/j/82082878686

    Klinikpersonal und Oberbürgermeister laden ein: UKGM-Beschäftigte berichten

    Gießen, 31. Januar 2023. Die Beschäftigten des Uniklinikum Gießen-Marburg laden alle Bürger*innen der Region zu digitalen Stadtversammlungen ein. Unterstützung haben sie dabei von den Oberbürgermeistern Gießens und Marburgs, Frank Thilo-Becher und Dr. Thomas Spies.
    Bei den Stadtversammlungen geben Beschäftige aus verschiedenen Klinikbereichen einen Einblick in die aktuellen Zustände am UKGM und informieren, wie Mitbürger*innen ihr Anliegen nach mehr Personal und einer besseren Gesundheitsversorgung am UKGM unterstützen können.

    Die Klinikbeschäftigten fordern für das UKGM einen Tarifvertrag Entlastung. Das bedeutet verbindliche Regelungen für eine gute Personalbesetzung, bessere Ausbildungsbedingungen und Beschäftigungssicherung für alle UKGM-Beschäftigten. Am 14. Dezember haben die Beschäftigten der Klinikleitung und Politik ein 100 Tage Ultimatum gestellt. 4.163 UKGM-Beschäftigte hatten mit ihrer Unterschrift erklärt, dass sie sich für diese Forderungen einsetzen werden und bereit sind, als letztes Mittel der Wahl in den Streik zu treten, falls es bis zum Ende des Ultimatums keine Verbesserungen gibt.

    Fabian Dzewas-Rehm, ver.di-Gewerkschaftssekretär: „Das UKGM trägt als Maximalversorger die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung für alle Menschen in der Region. Die Beschäftigten haben den Anspruch, dass sich jeder sicher sein kann, in einer Notlage am UKGM die beste Versorgung zu bekommen. Aktuell ist leider häufig das Gegenteil der Fall: Durch Unterbesetzung besteht täglich das Risiko von Patientengefährdung. Um das zu verändern, brauchen die Klinikbeschäftigten des UKGM jetzt die Unterstützung aller!“

    Frank-Tilo Becher, Oberbürgermeister Gießen: „Die Berichte der Beschäftigten des UKGMs über ihre Arbeitsbedingungen sind alarmierend. Der Personalmangel gefährdet zunehmend eine gute Gesundheitsversorgung. Es ist klar, dass schnell gehandelt werden muss. Die Initiative der Uniklinikums-Beschäftigten für einen Tarifvertrag zur Entlastung und für mehr Personal kann ich deshalb nur begrüßen. Liebe Gießener*innen, wir haben jetzt die Gelegenheit, uns zusammen für eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung in unserer Region einzusetzen. Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass die Beschäftigten des UKGMs unsere volle Unterstützung haben.“

    Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies: “Die Beschäftigten am UKGM leisten täglich Außerordentliches für eine gute und sichere Versorgung hier in der Region. Als Oberbürgermeister Marburgs haben sie meine volle Unterstützung für ihre Initiative für Entlastung und mehr Personal am UKGM. Nur so kann auch zukünftig eine gute Gesundheitsversorgung für uns alle gewährleistet werden. Liebe Marburger Mitbürger*innen: Lasst uns gemeinsam zeigen, dass die Beschäftigten des UKGMs unseren Rückhalt haben.”

    Die Stadtversammlungen finden jeweils digital statt und zwar für Gießen am 6. Februar 2023 um 18 Uhr:
    https://www.redseat.de/stadtversammlung-giessen

    für Marburg am 9. Februar 2023 um 18 Uhr:
    https://www.redseat.de/stadtversammlung-marburg

    Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung:
    Fabian Dzewas-Rehm, 0151 16 74 46 80, fabian.dzewas-rehm@verdi.de

    ver.di UKGM:  Mehrheit fordert Tarifvertrag Entlastung

    Gießen, 15. Dezember 2022.  Mit beeindruckenden Kundgebungen haben die Beschäftigten des Uniklinikums Gießen und Marburg ihre Forderung nach einem Tarifvertrag für Beschäftigungssicherung und Entlastung an den Arbeitgeber und die Politik übergeben. „4163 Kolleg*innen haben bekräftigt, dass sie sich gemeinsam auf den Weg machen werden und einen Tarifvertrag erkämpfen wollen. Einen Tarifvertrag der Ausgliederungen und Kündigungen für alle am Uniklinikum ausschließt und endlich für bessere Arbeitsbedingungen sorgt“, so Fabian Dzewas-Rehm, ver.di-Gewerkschaftssekretär.

    Die Übergabe der Absichtserklärung markiert den Start eines Ultimatums an die politisch Verantwortlichen und den Arbeitgeber: „100 Tage geben wir Zeit. 100 Tage, um Sicherheit für alle Kolleg*innen zu schaffen. 100, Tage um einen wirksamen Schutz vor Überlastung zu verhandeln.“ Sollte es innerhalb dieser 100 Tage keinen Tarifvertrag geben, wären laut Dzewas-Rehm ab dem 24. März 2023 Streiks in Gießen und Marburg möglich. Der Arbeitgeber hat aus Sicht von Dzewas-Rehm verstanden, dass es den Beschäftigten ernst ist. Auf den Kundgebungen haben Vertreter*innen des Rhön-Konzerns Tarifverhandlungen in Aussicht gestellt.

    Unterstützung für die Forderungen kommt aus der Politik. Vertreter*innen der CDU, der Grünen, der Linken und der SPD haben sich bei den Kundgebungen klar hinter die Forderungen der Beschäftigten gestellt. Die Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher und Dr. Thomas Spies haben sich ebenso für den Abschluss eines Tarifvertrages ausgesprochen. „Die breite Unterstützung zeigt: Mittelhessen will eine gute Gesundheitsversorgung und steht zu seinen Krankenhausbeschäftigten.“

    Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung:

    Fabian Dzewas-Rehm, 0151 16 74 46 80, fabian.dzewas-rehm@verdi.de

     

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      Du arbeitest am UKGM? Dann melde Dich hier an, um aktiv zu werden! Es wird sich innerhalb kurzer Zeit jemand aus dem ver.di Team bei dir melden. Du möchtest die Krankenhausbewegung Gießen Marburg unterstützen und aktiv deine Solidarität zeigen? Dann melde Dich an und werde Teil von Unterstützer*innen Kreis der Krankenhausbewegung Gießen Marburg.

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